Ihre Spende ist steuerlich absetzbar

Spenden an ROTE NASEN sind in Österreich steuerlich absetzbar. Seit dem 1. Januar 2017 müssen Privatpersonen ihre Spenden nicht mehr selbst als Sonderausgaben geltend machen. Stattdessen übermittelt ROTE NASEN, den Namen, das Geburtsdatum und die Jahresspendensumme an die Finanzbehörde.

Um Ihre Spende abzusetzen, müssen Sie ROTE NASEN einmalig Ihren Vor- und Nachnamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen.

Es ist auch wichtig, dass Sie die Zahlscheinabschnitte oder Kontoauszüge Ihrer getätigten Spenden aufbewahren. Ihre Daten können Sie online, per E-Mail oder telefonisch übermitteln:

Sie können uns Ihre Daten über folgende Wege zukommen lassen

  1. Online: https://rotenasen.spendenabsetzbarkeit.at/
  2. Spender*innenhotline: 01/ 641 91 22
  3. E-Mail: spende[at]rotenasen.at

Bitte heben Sie die Zahlscheinabschnitte oder die Kontoauszüge Ihrer getätigten Spenden unbedingt auf. Zur eindeutigen Zuordnung der Spende ist Ihre Adresse wichtig. Bitte geben Sie diese ebenfalls bekannt. Wenn Sie Ihre Spende nicht absetzen möchten, geben Sie uns dies auch bekannt.

Spendengütesiegel und Siegel für steuerliche Absetzbarkeit.

Spenden mit Transparenz

Österreichisches Spendegütesiegel

Seit dem 29.07.2002 trägt ROTE NASEN Clowndoctors die Berechtigung, das Österreichische Spendengütesiegel zu führen.

Spendenabsetzbarkeits-Nummer: SO1159

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at

Videoerklärung des Bundesministeriums für Finanzen

Häufig gestellte Fragen

Spenden an gemeinnützige Organisationen, wie ROTE NASEN, sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine Liste aller begünstigter Einrichtungen finden Sie hier: BMF - Liste begünstigter Einrichtungen (Spenden, Kirchenbeiträge u.a.)

ROTE NASEN übermittelt Ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Jahresspendensumme) in verschlüsselter Form direkt an die Finanzbehörde. Die steuerlich absetzbare Spende wird dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt

Sie müssen Ihren Vor- und Nachnamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen. Zur eindeutigen Zuordnung ihrer Spende ist die Adresse wichtig. Bitte geben sie diese ebenfalls bekannt.

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme in verschlüsselter Form ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gutgeschrieben.

Belege sollten mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden, da die Finanzbehörde in diesem Zeitraum eine Prüfung durchführen kann.

Die Höhe des Betrags, den Sie zurückbekommen, hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Ein Beispiel: Wenn Sie € 84,- für eine fröhliche Clownbegleitung zum Operationssaal spenden, erhalten Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30% vom Finanzamt € 25,20 retour.

Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist der Höhe nach begrenzt. Spenden von Privatpersonen sind bis 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abzugsfähig.

Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Ich bin für Sie da!
Wolfgang Ulreich
Spender*innen- & Projektbetreuung
T: 01 318 03 13 - DW 44 | M: 0660 887 38 85
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