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Spenden: Spendenabsetzbarkeit 

Seit 2009 können Spenden an ROTE NASEN Clowndoctors steuerlich abgesetzt werden.

Unsere Spender erhalten die Jahresspendenbestätigungen automatisch ab einer Spendenhöhe von € 5,-jeweils im Februar des nächsten Jahres.

 

WICHTIG: Bitte heben Sie die blauen Zahlscheinabschnitte unbedingt auf. Das Finanzamt gibt vor, diese mindestens 7 Jahre aufzubewahren! Diese Frist gilt für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen.


Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit

  • Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an ROTE NASEN Clowndoctors.     
  • Achten Sie bitte darauf, dass auf Ihrem Abschnitt der volle Vereinsname angeführt ist: Verein ROTE NASEN Clowndoctors.
  • Sammeln sie die Zahlungsbelege Ihrer Spenden.
  • Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung  als Sonderausgabe an.

Und so können Unternehmen ihre Spenden an den
Verein ROTE NASEN Clowndoctors absetzen

  • Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

 

Hier können Sie jetzt gleich online spenden! 

oder über unser Spendenkonto: ERSTE Bank 8222 4146 701, BLZ 20111

Auf der Website des BM für Finanzen finden Sie nähere Informationen zur neuen Absetzbarkeit von Spenden!

Oder hier zum Downloaden: Absetzbarkeit von Spenden an den Verein ROTE NASEN Clowndoctors

Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt lautet: SO 1159

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Österreichisches Spendengütesiegel
 
RED NOSES Clowndoctors International

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+43 1 318 03 13 - 0 | office@rotenasen.at