Spenden: Spendenabsetzbarkeit
Seit 2009 können Spenden an ROTE NASEN Clowndoctors steuerlich abgesetzt werden.
Unsere Spender erhalten die Jahresspendenbestätigungen automatisch ab einer Spendenhöhe von € 5,-jeweils im Februar des nächsten Jahres.
WICHTIG: Bitte heben Sie die blauen Zahlscheinabschnitte unbedingt auf. Das Finanzamt gibt vor, diese mindestens 7 Jahre aufzubewahren! Diese Frist gilt für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen.
Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit
- Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an ROTE NASEN Clowndoctors.
- Achten Sie bitte darauf, dass auf Ihrem Abschnitt der volle Vereinsname angeführt ist: Verein ROTE NASEN Clowndoctors.
- Sammeln sie die Zahlungsbelege Ihrer Spenden.
- Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe an.
Und so können Unternehmen ihre Spenden an den
Verein ROTE NASEN Clowndoctors absetzen
- Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
- Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Hier können Sie jetzt gleich online spenden!
oder über unser Spendenkonto: PSK 90 990 900, BLZ 60000
Auf der Website des BM für Finanzen finden Sie nähere Informationen zur neuen Absetzbarkeit von Spenden!
Oder hier zum Downloaden: Absetzbarkeit von Spenden an den Verein ROTE NASEN Clowndoctors
Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt lautet: SO 1159