Spenden: Spendenabsetzbarkeit
Es ist geschafft! Am 12. Juni erhielten wir vom Finanzamt 1/23 den Bescheid, dass Spenden an den Verein ROTE NASEN Clowndoctors - rückwirkend ab 1. Jänner 2009 - steuerlich absetzbar sind.
Seit 31. Juli 2009 ist es hochoffiziell, denn an diesem Tag veröffentlichte das Österreichische Bundesministerium für Finanzen auf seiner Website eine Liste aller Organisationen, deren Spenden steuerlich absetzbar sind.
Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit
- Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an ROTE NASEN Clowndoctors.
- Achten Sie, bitte, darauf, dass auf Ihrem Abschnitt der volle Vereinsname angeführt ist: Verein ROTE NASEN Clowndoctors.
- Sammeln sie die Zahlungsbelege Ihrer Spenden.
- Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung für 2009 als Sonderausgabe an.
- Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
- Als Betriebsausgabe können bis max. 10 % des Gewinnes steuerlich berücksichtigt werden.
- Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.
Jahresspendenbestätigungen werden automatisch jeweils im Februar des nächsten Jahres ab einer Spendenhöhe von € 5,- an unsere Spender geschickt.
WICHTIG: Bitte heben Sie die blauen Zahlscheinabschnitte unbedingt auf. Das Finanzamt gibt vor, diese mindestens 7 Jahre aufzubewahren! Diese Frist gilt für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen.
Und so können Unternehmen ihre Spenden an den
Verein ROTE NASEN Clowndoctors absetzen
- Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden..
- Die Absetzbarkeit der Unternehmensspenden ist mit 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
- Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Ihre Spende schenkt sonniges Lachen!
Hier können Sie jetzt gleich online spenden!
oder über unser Spendenkonto: PSK 90 990 900, BLZ 60000
DANKE!
Auf der Website des BM für Finanzen finden Sie nähere Informationen zur neuen Absetzbarkeit von Spenden!
Oder hier zum Downloaden: Absetzbarkeit von Spenden an den Verein ROTE NASEN Clowndoctors
Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt lautet: SO 1159